Ziel unserer Schule ist es, eine Lernatmosphäre zu schaffen, in der erfolgreich unterrichtet und gelernt werden kann. 
 

Deshalb gelten im Unterricht grundsätzlich in allen Klassen folgende Regeln:  

  • Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen. 
  • Jede Lehrkraft hat das Recht, ungestört zu unterrichten 
  • Jede und jeder muss stets die Rechte aller achten. 

Im Unterrichtsalltag gelingt die Einhaltung dieser Grundregeln nicht immer.
Häufige Unterrichtsstörungen sind z.B.: 
das unaufgeforderte Sprechen mit Mitschülerinnen und Mitschülern; Beleidigungen von Mitschülerinnen und Mitschülern oder Lehrkräften; das Nichtbefolgen von unterrichtsrelevanten Anweisungen; das Versursachen von Störgeräuschen u.a. 
 
Einem Störverhalten im laufenden Unterricht zu begegnen, kostet nicht nur eine Menge Zeit und Energie, sondern stört im erheblichen Maße den Unterrichtsfluss. Dies kann dazu führen, dass sich Schülerinnen und Schüler schlechter auf Unterrichtsinhalte konzentrieren können, der rote Faden verloren geht und das Lernen einer gesamten Klasse langfristig beeinträchtigt wird. 
 
Um einem Störverhalten möglichst ohne Unterrichtsunterbrechungen besser begegnen zu können, wurde zu Beginn des Schuljahres 2019/20 die Auszeit an unserer Schule für die 5.er- bis 7.er-Jahrgänge eingerichtet. In der Auszeit haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, individuelles Störverhalten während des Unterrichts anhand eines Fragenkatalogs und mit Unterstützung einer pädagogischen Fachkraft schriftlich zu reflektieren- zuvor wurden sie im Unterricht von der Lehrkraft bereits mehrfach nach einem einheitlichen Ampelsystem ermahnt und kurzzeitig vom Unterricht ausgeschlossen. 
 
Kommt eine Schülerin oder ein Schüler innerhalb eines Schulhalbjahres mindestens drei Mal in die Auszeit, kann dies weitreichende Konsequenzen für die Teilnahme am Unterricht haben:
vom zweitätigen Besuch einer Gastklasse über einen mehrtätigen Unterrichtsausschluss bis hin zu einer Teilkonferenz mit der Festlegung pädagogischer Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen nach Schulgesetz.
 

Wichtig ist uns zu betonen, dass die Auszeit Schülerinnen und Schüler kurz- und langfristig dabei unterstützen soll, erfolgreich und im Sinne der Klassengemeinschaft am Unterricht teilzunehmen.