Ziel unserer Schule ist es, eine Lernatmosphäre zu schaffen, in der erfolgreich unterrichtet und gelernt werden kann.
Deshalb gelten im Unterricht grundsätzlich in allen Klassen folgende Regeln:
 
-    Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
-    Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
-    Jede und jeder muss stets die Rechte des Anderen respektieren.

Im Schulalltag kommt es immer wieder dazu, dass diese Regeln nicht eingehalten werden
und Schülerinnen oder Schüler den Unterricht massiv stören.

Die häufigsten Störungen sind:   
-    in die Klasse rufen
-    mit Mitschülern sprechen  
-    mit Mitschülern streiten
-    andere beleidigen
-    Anweisungen nicht folgen
-    im Klassenraum umherlaufen
-    Störgeräusche verursachen
-    mit Gegenständen umherwerfen

Dem Störverhalten im laufenden Unterricht zu begegnen, kostet eine Menge Zeit und stört im erheblichen Maße den Unterrichtsfluss.

Die Folgen für die gesamte Klasse sind:
-    es fällt schwer, sich auf die Unterrichtsinhalte zu konzentrieren
-    der „rote Faden“ geht verloren
-    Unterrichtsstoff muss nachgearbeitet werden
-    ggf. verschlechtern sich die Schulleistungen
 
Um dem Störverhalten besser begegnen zu können, und dabei den Unterrichtsfluss so wenig wie möglich zu unterbrechen,
wurde zum Beginn des Schuljahres 2019/20 an unserer Schule die Auszeit geschaffen. In die Auszeit kommen Schüler/innen,
wenn sie innerhalb einer Unterrichtsstunde mehrfach den Unterricht stören.

-    1. Störung: Ermahnung, zusätzliche Visualisierung durch ein „Ampelsystem“ an der Tafel
-    2. Störung: Schüler/in bekommt einen „Laufzettel“ und geht damit in die Auszeit
-    schriftliche Reflexion des Verhaltens mit Hilfe eines Fragenkatalogs und Gespräch mit der/dem Auszeitmitarbeiter/in

Kommt eine Schülerin/ein Schüler innerhalb eines Schulhalbjahres mehrmals zur Auszeit, folgen Konsequenzen,
die sich je nach Häufigkeit der Auszeitbesuche steigern. Zu den Konsequenzen zählen u.a.:

- die Information der Erziehungsberechtigen
- Auszeitgespräche mit den Erziehungsberechtigten, einem Mitarbeiter/in der Auszeit und der Klassenleitung
- Unterrichtsausschluss mit anschließendem Gespräch mit der Schulleitung
- Gespräche mit Erziehungsberechtigen, einem Mitarbeiter/in der Auszeit, Klassenleitung und Schulleitung
- Teilkonferenzen mit der Festsetzung von pädagogischen Maßnahmen und /oder aussprechen von Ordnungsmaßnahmen nach Schulgesetz